Reglement für Benutzung durch Schulen CTS

Generell

Anforderungen an Lehr- und Begleitpersonen

Die Lehr- oder Begleitperson muss im Besitz des Brevet Basis Pool (oder höher) der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG sein und alle weiteren Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Gruppengrösse, erfüllen.

Anmeldung

Hallenbad:

  • Aus organisatorischen Gründen müssen sich die Schulklassen mindestens 3 Werktage im Voraus schriftlich unter aqua@ctsbiel-bienne.ch anmelden und erhalten eine Bestätigung.
  • Für Klassen, die regelmässig den Schwimmunterricht im Bad abhalten, besteht die Möglichkeit, sich für ein ganzes Semester anzumelden. Dies im Rahmen der verfügbaren Wasserzeiten und unter Berücksichtigung, dass die Betreiberin CTS – Congrès, Tourisme et Sport SA für weitere Vermietungen in Ausnahmefällen den Schulklassen gegenüber Priorität behält.
  • Im Normalfall werden nur zwei Gruppen à max. 14 Schüler gleichzeitig zum Unterricht zugelassen. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich, der Badeplausch ist von dieser Regelung nicht betroffen.
  • Die verantwortliche Lehrperson muss ein gültiges Brevet gemäss Richtlinien verfügen und hat die Möglichkeit, dies dauerhaft zu hinterlegen.
  • Schulklassen ohne Anmeldung kann der Zugang nicht garantiert werden.
  • Reservationen sind verbindlich. Bei Verhinderung muss die Abmeldung frühzeitig und wenn möglich schriftlich erfolgen.

Strandbad:

  • Für das Strandbad ist keine Anmeldung erforderlich. Das Strandbad kann während den offiziellen Öffnungszeiten genutzt werden.

Belegungsplan / Bezahlung

Die Lehrpersonen der städtischen Schulen haben sich vor dem Hallenbad- oder Strandbadbesuch an der Kasse im Schulbuch einzutragen. Auswärtige Schulen, Private Schulen, alle Gymnasien, Berufsschulen etc. bezahlen den regulären Eintrittspreis.

Nutzung durch ausserordentliche Schulangebote

Tagesschulen / Ferienbetreuung:

  • Für Tagesschulen und die Ferienbetreuung ist es nach schriftlicher Anmeldung möglich, das Hallenbad oder Strandbad zu besuchen. Es gelten die Bedingungen des Badeplausches.
  • Auch von Tagesschulen und Ferienbetreuungen müssen die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Ferienpass:

  • Spezielle Angebote im Ferienpass (z.B. Tauchen) sind Gegenstand separater Verhandlungen.
  • Hallenbad – nur Eintritte, keine reservierten Wasserflächen.
  • Strandbad – Reservation der Beach-Volleyballfelder nur vormittags möglich.

Ordnung und Sicherheit

  • Schulklassen müssen die Anlage geschlossen und unter Führung der verantwortlichen Lehrperson betreten und verlassen. Während des Unterrichts ist das Lehrpersonal verantwortlich, dass der normale Betrieb nicht durch die Schülerinnen und Schüler gestört wird. Die Lehrperson übernimmt zudem die Aufsichtspflicht über die Schulklasse und muss im Besitz eines Brevets Basis Pool (oder höher) der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG sein.
  • Für Klassen / Gruppen, die mehr als 14 Personen aufweisen, ist das Lehrpersonal verpflichtet, mit einer Begleitperson zu erscheinen. Die Begleitperson(en) benötigen kein Brevet, müssen aber schwimmen können.
    Wir verweisen diesbezüglich auf die geltenden «Grundsätze und Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Volksschule» der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (www.lpsl.bkd.be.ch/de/start/themen/sport-in-der-schule/schwimmunterricht.html)
  • Nach dem Baden haben die Lehrpersonen darauf zu achten, dass sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Betreten der Garderoben gründlich abtrocknen.

Hausverbot/Platzverweis

  • Bei wiederholter Nichteinhaltung der oben genannten Regeln und der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es der Badeaufsichtsperson vorbehalten, einzelne Klassen oder Schülerinnen und Schüler vom Badbetrieb auszuschliessen.
  • Die Badeaufsichtsperson ist bemächtigt, fehlbare Schülerinnen und Schüler sofort aus dem Bad zu weisen.

Besondere Bestimmungen Hallenbad

Unterrichtszeiten

Die reservierten Zeiten für Schulklassen sind folgendermassen festgelegt:

Lehrschwimmbecken:

Montag und Donnerstag                        10.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag                                                    13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag                             10.00 – 12.00 Uhr

Schwimmbecken:

Montag bis Freitag                                   10.00 – 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag       13.30 – 17.00 Uhr

Unterrichtsdauer

Die zur Verfügung stehende Wasserzeit pro Klasse beträgt 30 Minuten. Nach Möglichkeit und vorheriger schriftlicher Anfrage (unter aqua@ctsbiel-bienne.ch) ist den Schulklassen auch eine doppelte Unterrichtsdauer, d.h. zwei Mal 30 Minuten erlaubt.

Schwimmbecken

Für den Schwimmunterricht stehen den Schulen das Lehrschwimmbecken und das 25m Schwimmbecken zur Verfügung. Die Beurteilung der nötigen Schwimmkompetenz für das grosse Becken liegt in der Verantwortung der zuständigen Lehrperson.

Schwimmbahnen, Sprunganlage und Rutschbahn

  • Den Schulklassen steht eine abgesperrte Schwimmbahn zur Verfügung.
  • Die Schwimmbahnen werden von der Badeaufsichtsperson bereitgestellt. Der Lehrperson ist es nicht erlaubt, selbst und ohne Absprache mit dem Badmeister Bahnen abzusperren.
  • Nach Absprache mit der Badeaufsichtsperson kann das 1m Sprungbrett am Nachmittag benützt werden, dieses darf nur von der Badeaufsichtsperson geöffnet werden.
  • Die Rutschbahn steht für Schulklassen am Nachmittag zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Lehrperson entscheidet, welche Kinder über genügend Schwimmkompetenz verfügen. Eine Benutzung ist ausschliesslich unter Aufsicht der Lehrperson am Fussende der Rutschbahn (an der Seitenlinie) gestattet.

Badeplausch

Am Mittwoch- und Freitagnachmittag ist es möglich, das Hallenbad für den Badeplausch zu nutzen. Es kann jedoch nur das grosse Schwimmbecken benützt werden; daher sind ausschliesslich Schwimmer zugelassen. Das Sprungbrett und die Rutschbahn sind zwischen 14:00 – 16:45 Uhr geöffnet. Das kleine Becken oder abgesperrte Bahnen stehen nicht zur Verfügung. An diesen Nachmittagen muss der normale Eintrittspreis entrichtet werden. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Schlussbestimmungen

Dieses Reglement wird jährlich überprüft und angepasst.